AGB

/AGB
AGB2022-09-02T00:09:55+02:00

AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Fa. Worldsmeet Event Service, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

  1. Allgemeines
    Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Angebote und Abschluss
    Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Worldsmeet Event Service eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
  3. Leistungen 
    Worldsmeet Event Service bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal
(3) Lieferung von Werbematerialien wie z.B. Displays, Theken, Zelten und Drucksachen.

  1. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
    Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).
  2. Preise
    Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Firmenkunden bezahlen die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise nachträglich zzgl. derzeit 19% MWST. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Diese gilt nicht bei §19 UStG des Kleinunternehmens und wird ohne Umsatzsteuer berechnet.
    Bei einem Musikbeginn ab 21 Uhr fällt ein einmaliger Spätzuschlag von 30 Euro an. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

 

 

 

 

 

  1. Auftragsstornierung
    Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form (Fax, Post, E-Mail) zu erfolgen. Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet dies, dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen folgenden Maßen gestaffelt sind:

bis 30 Tage vor dem Termin der Feier 100,- Euro.
bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der gebuchten Variante.
bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der gebuchten Variante.

Die obigen Stornobedingungen gelten, wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat.

Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. wenn die Buchung unter 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum stattgefunden hat, beträgt die Stornogebühr die volle Summe der gebuchten Variante.

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens Worldsmeet Event Service ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch Worldsmeet Event Service Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen. Ist der Buchungseingang weniger oder mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, entfallen die 14 Tage kostenloser Stornierung.

Corona Sonderregelungen:
Bei absolutem Verbot der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Corona-Virus, findet die obige Festsetzung der Storno-Gebühren keine Anwendung. Bei einer Absage im Zusammenhang mit Corona-bedingten Einschränkungen wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 0 € fällig. Dieser gilt dem gemäß Höhere Gewalt.

Rücktritt seitens des DJs vom Vertrag ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:
Steht der DJ aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist er verpflichtet, bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien.

Sollte der DJ aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird er nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Auftraggeber vollständig von ausstehenden Zahlungen.

  1. Leistungsstörungen
    Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei Worldsmeet Event Service anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
  2. Leistungsverzug
    Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt ist Worldsmeet Event Service berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
  3. Verpflegung des Disc Jockeys
    Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) sowie angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte Der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  4. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
    Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten dem DJ für das Parken seines Fahrzeuges am Veranstaltungsabend Kosten entstehen, können Diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  5. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen (z.B. Regen oder starkem Wind) dem DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte dem DJ am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.
  6. Buchung eines Wunsch DJ’s
    Es können bei Buchungen Wunsch DJ’s angegeben werden. Sollte der gewünschte DJ an dem Tag verfügbar sein und die Veranstaltung bestätigen, wird der gewünschte DJ entsprechend eingebucht. Sollte der gewünschte DJ am gewünschten Termin nicht zur Verfügung stehen, wird ein anderer passender DJ für die gebuchte Feier eingeteilt. Des Weiteren kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass der gewünschte DJ auch am Veranstaltungstag die Feier durchführen wird, da es kurzfristig immer zu Ausfällen (Durch Krankheit, Unfall, Verletzung etc.) kommen kann. In diesem Fall wird durch die Worldsmeet Event Service ein neuer DJ eingeteilt.
  7. Zahlungsbedingungen
    Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von Worldsmeet Event Service anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist Worldsmeet Event Service zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von Worldsmeet Event Service sofort in einem Betrag fällig. Werden Worldsmeet Event Service Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behält sich Worldsmeet Event Service das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Worldsmeet Event Service ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
  8. Nutzung von übermittelten Informationen
    Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die Worldsmeet Event Service Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von Worldsmeet Event Service für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von Worldsmeet Event Service erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch Worldsmeet Event Service verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht Worldsmeet Event Service die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von Worldsmeet Event Service übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben Worldsmeet Event Service vorbehalten.
  9. Anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Worldsmeet Event Service und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
  10. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  11. Informationen zur Online-Streitbeilegung
    Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) und der OS-Plattform zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr
  12. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.